AGB
AGB für das Aufstellen und Vermieten von Bauzäunen und Anbringen von Werbebannern und Außenwerbungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über das Aufstellen und Vermieten von Bauzäunen zwischen Daniel Maier – Service für Absperrung und Außenwerbung, Hellham 2, 94094 Rotthalmünster (im Folgenden „Anbieter“) und unseren Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande.
- Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt Bauzäune gemäß den vereinbarten Spezifikationen und zum vereinbarten Termin auf.
- Die Montage erfolgt fachgerecht und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen.
- Der Anbieter vermietet Bauzäune für den vereinbarten Zeitraum.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass der Aufstellungsort frei zugänglich ist und keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse bestehen.
- Der Kunde stellt die Werbebanner rechtzeitig und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Bauzäune sorgsam zu behandeln und Schäden oder Verlust unverzüglich zu melden.
§ 5 Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Preis.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
- Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Bei reinen Vermietungsverträgen ohne Aufstellen der Bauzäune haftet der Kunde für das sachgemäße Aufstellen sowie im gesamten während der Mietdauer.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer wird individuell vereinbart.
- Eine Kündigung ist nur schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
§ 8 Rückgabe der Bauzäune
- Der Kunde verpflichtet sich, die Bauzäune am Ende der Mietdauer in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
- Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.