AGB
AGB für das Aufstellen und Vermieten von Bauzäunen und Anbringen von Werbebannern und Außenwerbungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über das Aufstellen und Vermieten von Bauzäunen zwischen Daniel Maier – Service für Absperrung und Außenwerbung, Hellham 2, 94094 Rotthalmünster (im Folgenden „Anbieter“) und unseren Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande.
- Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt Bauzäune gemäß den vereinbarten Spezifikationen und zum vereinbarten Termin auf.
- Die Montage erfolgt fachgerecht und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen.
- Der Anbieter vermietet Bauzäune für den vereinbarten Zeitraum.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass der Aufstellungsort frei zugänglich ist und keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse bestehen.
- Der Kunde stellt die Werbebanner rechtzeitig und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Bauzäune sorgsam zu behandeln und Schäden oder Verlust unverzüglich zu melden.
§ 5 Vergütung
- Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Preis.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
- Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Bei reinen Vermietungsverträgen ohne Aufstellen der Bauzäune haftet der Kunde für das sachgemäße Aufstellen sowie im gesamten während der Mietdauer.
- Mit Abschluss des Aufbaus und Übergabe an den Auftraggeber geht die Verantwortung für die Bauzäune und das dazugehörige Equipment auf den Auftraggeber über.
Dies umfasst inbesondere die ordnungsgemäße Nutzung, die Sicherung sowie den Schutz vor Diebstahl und Beschädigungen.
Der Auftraggeber haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Bauzäune und des Zubehörs. (z.B. Füße, Verbindungen) während der Einsatzdauer.
Eine Berechnung erfolgt über den jeweiligen Neupreis, Aufwand und Transportkosten.
Schäden, die infolge unzureichender Sicherung oder unsachgemäßer Nutzung entstehen (z.B. Umkippen durch Wind, Entfernen durch Dritte), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Rückgabe in verschmutztem Zustand werden Reinigungskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer wird individuell vereinbart.
- Eine Kündigung ist nur schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich.
§ 8 Rückgabe der Bauzäune
- Der Kunde verpflichtet sich, die Bauzäune am Ende der Mietdauer in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
- Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.